Leistungen Videoüberwachung und Zutritt
Videoüberwachung und Zutritt, rechtssicher aufgestellt
Bei Videoüberwachung entscheidet weniger die Kamera als die Frage, was aufgezeichnet werden darf und wie lange. Ein Betrieb, der Mitarbeitende dauerhaft im Bild hat oder den Gehweg mitfilmt, hat unabhängig von der Bildqualität ein Problem. Wir planen deshalb Blickfelder, Speicherdauer und Zugriffsrechte gemeinsam mit der Technik.
Was dazugehört
- Planung der Kamerastandorte anhand von Schutzbedarf und zulässigem Blickfeld
- Aufzeichnung im Haus mit begrenzter, dokumentierter Speicherdauer
- Ausblenden fremder Bereiche wie Gehwege und Nachbargrundstücke
- Zutrittskontrolle für Türen, Tore und einzelne Bereiche
- Berechtigungen und Protokoll darüber, wer wann Aufnahmen gesehen hat
- Hinweisbeschilderung und Unterlagen für das Verarbeitungsverzeichnis
Häufige Fragen
Dürfen wir unsere Mitarbeitenden filmen?
Eine dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen ist unzulässig. Zulässig ist die Sicherung von Zugängen, Lager- und Kassenbereichen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und mildere Mittel nicht ausreichen. Wo ein Betriebsrat besteht, ist er zu beteiligen. Wir planen die Blickfelder so, dass Arbeitsplätze außerhalb liegen — das löst die meisten Konflikte vorab.
Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?
Als Richtwert gelten 72 Stunden; darüber hinaus nur, wenn ein konkreter Anlass wie ein dokumentierter Vorfall besteht. Wichtig ist, dass die Löschung automatisch geschieht und nicht davon abhängt, dass jemand daran denkt. Genau so richten wir die Aufzeichnung ein.
Kann die Anlage ins bestehende Netzwerk?
Technisch ja, sinnvoll ist es nur in einem eigenen Netzbereich. Kameras sind selten die am besten gepflegten Geräte im Haus; liegen sie im selben Netz wie die Buchhaltung, wird eine Schwachstelle in der Kamera zum Problem für den ganzen Betrieb. Wir trennen deshalb konsequent.
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